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Politisches System der Kantone
Exkurs zum politischen System
Kantonale Verfassung
Jeder der 26 Kantone und Halbkantone verfügt über eine eigene Verfassung sowie über eigene gesetzgebende (Legislative),
vollziehende (Exekutive) und rechtsprechende (Judikative) Behörden.
Parlament
Alle Kantone haben ein Einkammer-Parlament, deren Namen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.
Sie heissen Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat oder Parlament.
Je nach Kantonsgrösse gibt es zwischen 58 bis 200 Parlamentssitze zu vergeben.
Die Regierungen der Kantone bestehen aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern.
Auch diese werden, wen wundert's, unterschiedlich bezeichnet: Regierungsrat, Regierung oder Staatsrat.
Kantonale Regelungen
Alle Bereiche, welche nicht durch Verankerung in der Bundesverfassung oder durch ein Bundesgesetz geregelt sind, werden kantonal geregelt.
So zum Beispiel
- das Schulwesen,
- das Planungs- und Baurecht,
- das Polizeiwesen,
- kantonales Steuerrecht und andere.
Einige dieser Bereicht unterliegen aber auch starkem Einfluss der Bundesbehörden.
Die Kantone wiederum geben Autonomie auch an die Gemeinden weiter.
So zum Beispiel das Gemeindesteuerwesen. Das Ausmass der Gemeindeautonomie ist aber auch wiederum unterschiedlich.
Kompetenzwirrwarr ist dadurch unumgänglich.
Landsgemeinde
Die direkteste demokratische Wahl- und Abstimmungsform, die Landsgemeinde, existiert nur noch in Appenzell Innerrhoden und Glarus.
In allen andern Kantonen entscheidet das Volk an den Urnen bzw. schiftlich oder teilweise auch schon online.
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